Schulungen des AK Kinderschutz

Titelbild Kinderschutz

Präventionsschulungen

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt, vor Vernachlässigung und vor körperlicher und seelischer Gewalt gelingt nur, wenn Erwachsene sensibel und gestärkt durch gute Kenntnisse zum Thema agieren.

Alle hauptamtlichen Mitarbeitenden der KJA Bonn sowie auch Honorarkräfte müssen sich unmittelbar nach der Arbeitsvertrags-/Werkvertragsunterzeichnung zur nächstmöglichen Präventionsschulung anmelden und werden dort nach dem Curriculum gemäß der Präventionsordnung des Erzbistums Köln geschult. Ebenso werden diese Standards in den Gruppenleiterschulungen für die ehrenamtlich Tätigen integriert.

In den Schulungen geht es um professionelle und angemessene Nähe und Distanz. Der positive Blick auf Sexualität wird gefördert. Es wird umfangreich über die Formen der Kindeswohlgefährdung, speziell über sexualisierte Gewalt gegen Heranwachsende sowie über Täterstrategien und Straftatbestände informiert. Außerdem soll über eine Sensibilisierung zur Reflexion des eigenen Handelns gegenüber Heranwachsenden eine Kultur der Achtsamkeit etabliert bzw. weiterentwickelt werden. Es geht um die Haltung der Mitarbeitenden, um Wissensvermittlung und um den institutionellen Rahmen. Ein weiterer Baustein sind die Verfahrenswege im Verdachtsfall, die jedem Mitarbeitenden Sicherheit geben und Handlungswege aufzeigen.

Verpflichtend für alle (neuen) 

  • pädagogischen Mitarbeitenden
  • Honorarkräfte
  • Kursleitungen
  • AG-Leitungen o.ä.
  • ehrenamtliche Mitarbeitenden (ausgenommen Messdiener-/Jugendgruppenleitungen)

Vertiefungsschulungen

Wer muss daran teilnehmen? Die Vertiefungsschulung dient der Auffrischung der Präventionsschulung. Die Vertiefungsschulung muss fünf Jahre nach der Präventionsschulung von allen Mitarbeitenden besucht werden. Erst nach weiteren fünf Jahren muss dann wieder an einer Vertiefungsschulung teilgenommen werden. 

Die Vertiefungsschulung ist ebenso für alle Übungsleiter*innen und Honorarkräfte verpflichtend, deren Präventionsschulung fünf Jahre oder länger her ist. Dies ist unabhängig davon, ob sie durchgängig oder immer mal wieder für uns gearbeitet haben. Ausschlaggebend für die verpflichtende Teilnahme an der Vertiefungsschulung ist das Jahr, in dem die Präventionsschulung gemacht wurde.

Für festangestellte Mitarbeitende (nicht für Übungsleiter*innen und Honorarkräfte) ist die Schulung Arbeitszeit.

Intensivschulungen

Einrichtungsleitungen und Mitarbeitende mit Personalverantwortung nehmen zusätzlich an einer „Intensivschulung“ teil. Das Thema „Sexuelle Bildung“ wird in dieser Schulung nochmals aufgegriffen und ausführlicher behandelt. Zudem werden den Einrichtungsleitungen praktische Tipps zum Umgang mit dem Verhaltenskodex und zur mündlichen Belehrung gegeben.

Wichtige Hinweise

Aus Kapazitätsgründen können die Schulungen leider nur für Mitarbeitende der KJA Bonn und für von KJA Bonn beauftragte Honorarkräfte bzw. selbständige/freiberufliche Tätige stattfinden. 

Da die Anzahl der Teilnehmenden beschränkt ist, wird Dir erst durch eine Bestätigungsmail die Teilnahme verbindlich zugesagt. 

Kontakt & Info

Stefan Bönninghausen

Stefan Bönninghausen

Koordinator Kinder- und Jugendschutz

KJA Bonn
Kaiser-Karl-Ring 2
53111 Bonn