Für die Voranmeldung benötigen wir einen Arbeitszeitnachweis des*der Personensorgeberechtigten.
Füllen Sie diesen vollständig aus und lassen Sie die Angaben durch Ihren Arbeitgeber bestätigen.
Sollten Sie sich nicht in einem Angestelltenverhältnis befinden, sind folgende vergleichbare Nachweise möglich:
- Nachweis über Ihre Meldung als Arbeitssuchende*r (z. B. Schreiben vom Jobcenter)
- Nachweis über einen Studienplatz/Schulplatz
- Nachweis über Ihre selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit (Bescheinigung des Steuerberaters und eidesstattliche Erklärung)