Zum Inhalt springen

Arbeitgebernachweis für die Voranmeldung 

Für die Voranmeldung benötigen wir einen Arbeitszeitnachweis des*der Personensorgeberechtigten.

Füllen Sie diesen vollständig aus und lassen Sie die Angaben durch Ihren Arbeitgeber bestätigen.

 

Sollten Sie sich nicht in einem Angestelltenverhältnis befinden, sind folgende vergleichbare Nachweise möglich:

  • Nachweis über Ihre Meldung als Arbeitssuchende*r (z. B. Schreiben vom Jobcenter)
  • Nachweis über einen Studienplatz/Schulplatz
  • Nachweis über Ihre selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit (Bescheinigung des Steuerberaters und eidesstattliche Erklärung)