Im Herbst 2021 wurde das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) verabschiedet, das ab 2026 Kindern in Deutschland einen rechtlichen Anspruch auf einen Platz im Offenen Ganztag gibt. Doch in Nordrhein-Westfalen fehlen klare landesweite Regelungen zur Umsetzung dieses Anspruchs. Städte, Gemeinden und freie Träger warten auf ein eigenständiges Ausführungsgesetz, das Rahmenbedingungen definiert. Derzeit haben etwas mehr als die Hälfte der Schüler*innen in NRW einen Platz im Offenen Ganztag. Mit dem Rechtsanspruch ab 2026 wird ein Bedarf von 75 Prozent erwartet, was bedeutet, dass bis zu 200.000 Plätze fehlen könnten.
Die „Fachlichen Grundlagen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs“ der NRW-Landesregierung vom März 2024 bieten zwar erste Orientierung, jedoch keine konkreten Sicherheitsmaßnahmen. Opposition, Öffentlichkeit und Träger fordern ein eigenes NRW-Ganztagsförderungsgesetz, um Klarheit zu schaffen. Landesjugendämter und Thomas Kufen vom Städtetag NRW betonen die Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen, ohne die die fachlichen Grundlagen wertlos sind.
Andrea Steuernagel von der Jugendfarm Bonn und Jutta Siebertz von der KJA Bonn wurden in ihrer Funktion als Vorsitzende der AG Freie Träger OGS Bonn als Sachverständige zu einer Anhörung des Ausschusses für Schule und Bildung eingeladen, um die Herausforderungen für die OGS bis 2026 zu erörtern. Steuernagel: „Wir benötigen landesweit dringend Verbindlichkeit und Rechtssicherheit.“ Sie betonen die Bedeutung eines verbindlichen Landesausführungsgesetzes. Sie identifizieren drei zentrale Handlungsfelder: Personal, Kooperation von Jugendhilfe und Schule sowie Raumkonzepte. Sie fordern unter anderem ein Fachkräftegebot analog zum KiBiZ und verbindliche Standards für die Zusammenarbeit.
Ein Ausführungsgesetz ist notwendig, um verbindliche Vorgaben für die pädagogische und räumliche Gestaltung sowie eine einheitliche Finanzierung zu bieten. Dies ist entscheidend, um die Qualität und Chancengleichheit im Ganztagsangebot in NRW sicherzustellen. Die Zukunft der Offenen Ganztagsschulen in NRW hängt von klaren gesetzlichen Regelungen ab, die eine qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung für alle Kinder gewährleisten sollen.