Inklusion vor dem Kollaps
Eltern von Kindern mit Förderbedarf können einen Antrag auf eine Begleitung ihres Kindes während des Schultags stellen, eine so genannte Integrationsassistenz. Seit dem 1. August 2018 werden diese Begleitungen überwiegend in Form eines Poolmodells von 15 verschiedenen Trägern angeboten. Das bedeutet, die Träger sind bestimmten Schulstandorten zugeordnet und können dort Kräfte gezielt einsetzen – auch um mit einer Person mehrere Kinder zu begleiten. Vorher waren Assistenzen ausschließlich als Einzelfallhilfen angelegt, so dass ein Kind eine bestimmte Assistenz hatte, unabhängig davon, wie viele weitere Mitarbeitende verschiedenster Träger ebenfalls an diesem Schulstandort eingesetzt waren.
Im Poolmodell können die Integrationsassistenzen eng abgestimmt mehrere Kinder betreuen und sich auch gegenseitig vertreten. „Nie haben wir so gut so viele Kinder versorgt“, erklärt Andrea Steuernagel als stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Integrationsassistenz Bonn. Dieses Modell wurde jetzt aufgekündigt. Die Träger haben die Kündigung der bestehenden Vereinbarung zum Ende des laufenden Schuljahres erhalten. Gründe sind insbesondere die hohen Kosten, die die Integrationsassistenz verursacht. Hinzu kommt unter anderem eine noch nicht effiziente Umsetzung der Pool-Idee und der große Aufwand auf Seiten der Verwaltung, die Bedarfe der Kinder im Detail zu prüfen und individuelle Ansprüche zu bewilligen.
Um zu verhindern, dass das System zu Beginn des nächsten Schuljahres kollabiert, braucht es eine Übergangszeit, mahnen die Trägervertreter:innen im Gespräch mit Sozialpolitikerinnen und -politikern. Die Stadtverwaltung war zu diesem Gespräch ebenfalls eingeladen, hat den Termin allerdings nicht wahrgenommen. Die Träger sind gerne bereit ein modifiziertes Pool-System mit zu entwickeln, um Kosten einzusparen. So hatte es auch der Änderungsantrag der Koalition vorgesehen, der am 20. Juni im Rat beschlossen wurde.
„Sollte sich die Stadt nicht überzeugen lassen, das bestehende Poolmodell zu optimieren und stattdessen planen, ein neues, bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht entwickeltes „Infrastrukturmodell“ umzusetzen, muss der Übergang sichergestellt werden. Spätestens zum 1. Februar 2025 braucht es Klarheit, um die Beschulung der Kinder sicherzustellen“, fordern die Träger. Sie befürchten, dass andernfalls bis zu 40% der Mitarbeitenden der Integrationsassistenz den Rücken kehren werden, um sich verlässlichere Arbeitsgebiete zu suchen. „In der Konsequenz werden Hunderte Kinder im Schuljahr 2025/26 keine Begleitung haben“, mahnt Andrea Elsmann, Sprecherin des Trägerarbeitskreises.