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Katholische Jugendagentur Bonn im Schutzschirmverfahren

07.02.2025: Katholische Jugendagentur Bonn erreicht Meilenstein im Schutzschirmverfahren

  • Schutzschirmverfahren geht am 1. Februar 2025 in ein Eigenverwaltungsverfahren über
  • Eigenverwaltungsverfahren hat keine Auswirkungen auf den laufenden Betrieb
  • die Gehälter werden ab Februar 2025 wieder selbst gezahlt.

Die KJA Bonn hat am 12. November 2024 einen Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens beim Amtsgericht Bonn eingereicht. Nach Ablauf der dreimonatigen Phase des Schutzschirmverfahrens (sog. „Vorverfahren“) hat das Amtsgericht Bonn mit Beschluss vom 1. Februar 2025 nunmehr die Eröffnung des Eigenverwaltungsverfahrens (Hauptverfahren) angeordnet. Hierbei handelt es sich um eine verfahrensrechtliche Normalität, die einen wichtigen Meilenstein auf der Sanierungsreise der KJA Bonn darstellt. Die Entscheidung zeigt, dass sich die KJA Bonn auf einem guten Weg in eine wirtschaftlich stabile Zukunft befindet. Mit Verfahrenseröffnung wurde Dr. Christoph Niering von der Kanzlei NIERING STOCK TÖMP Rechtsanwälte zum Sachwalter bestellt.

Die Eröffnung des Hauptverfahrens hat bis auf Weiteres keine Auswirkungen auf den laufenden Betrieb der Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen. Die Gehälter und Löhne der  Mitarbeitenden werden ab dem 1. Februar 2025 wieder von der KJA Bonn selbst bezahlt. Die Betreuung der Kinder und Jugendlichen läuft grundsätzlich wie gewohnt weiter.

Ziel des Sanierungsvorhabens ist es, die KJA Bonn wirtschaftlich zu stabilisieren und durch die Restrukturierung an die Herausforderungen in der Sozialbranche anzupassen. An der Seite der Geschäftsleitung steht weiterhin das erfahrene Team rund um die Restrukturierungsexperten Dr. Mark Boddenberg und Michael Schütte von der Kanzlei ECKERT Rechtsanwälte. Die vergangenen Monate sind in Zusammenarbeit mit unseren Beratern bereits intensiv genutzt worden, um mit Zuschussgeber*innen in den Dialog zu treten und ein Zukunftskonzept zu entwickeln, das Perspektiven und Lösungsmöglichkeiten einer Neuaufstellung analysiert und identifiziert. Es gilt nun, die Umsetzbarkeit dieser Optionen eingehend zu prüfen, um die strategischen Restrukturierungsmaßnahmen auf dieser Basis zu finalisieren. Die überwiegende Anzahl der Gespräche verliefen zugewandt und konstruktiv. Insgesamt ist die KJA Bonn auf einem guten Weg.

 

12.11.2024: Katholische Jugendagentur Bonn saniert sich über ein Schutzschirmverfahren

  • Geschäftsbetrieb der Katholischen Jugendagentur Bonn (KJA Bonn) läuft regulär weiter
  • Zahlung der Löhne und Gehälter im Schutzschirmverfahren gesichert
  • Strategische Sanierungsmaßnahmen sollen KJA Bonn zukunftsfähig aufstellen

Die Katholische Jugendagentur Bonn gGmbH hat heute beim zuständigen Amtsgericht Bonn einen Antrag auf Durchführung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Das Verfahren hat zum Ziel, die KJA Bonn bei laufendem Betrieb wirtschaftlich neu auszurichten und nachhaltige Lösungsansätze zu finden, von denen die Zivilgesellschaft und insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Menschen profitieren können.

Geschäftsführer Rainer Braun-Paffhausen kommentiert die Entscheidung: „Die Antragstellung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur wirtschaftlichen Stabilisierung unserer KJA Bonn. Das Wohlbefinden unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die qualitativ hochwertige und fürsorgliche Betreuung der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen hat für uns oberste Priorität. Um zukunftsfähig zu bleiben, müssen wir uns neu sortieren und weiterentwickeln. Ich bin zuversichtlich, dass uns das Schutzschirmverfahren dafür den bestmöglichen Rahmen bietet.“

Aufsichtsratsvorsitzender Sven Riedel unterstützt den Schritt in das Schutzschirmverfahren und betont: „Als gemeinnützige Organisation obliegt uns ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag, den wir auch weiterhin gewissenhaft erfüllen möchten. Ich stehe hinter dieser Maßnahme, ganz im Interesse der jungen Menschen, die sich auf unsere Einrichtungen verlassen.“

Der Antrag ist notwendig geworden, da die KJA Bonn - wie viele Organisationen im sozialen Bereich - bei teilweise gleichbleibender Finanzierung durch die Kommunen sowie unveränderter Finanzierungsstruktur von Land und Bund mit gestiegenen Kosten konfrontiert ist. Die Restrukturierung der Einrichtungen soll ermöglichen, einen unter diesen Rahmenbedingungen wirtschaftlich tragfähigen Betrieb zu führen. Die Einleitung eines Schutzschirmverfahrens hat keine Auswirkungen auf den laufenden Geschäftsbetrieb. Die Kinder- und Jugendbetreuung läuft zunächst unverändert weiter und auch die Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden sind durch die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des vorläufigen Verfahrens gesichert. Das ermöglicht dem Unternehmen die Bildung von Rücklagen und ist ein wichtiger Schritt im Sanierungsprozess.

Die auf Insolvenz- und Sanierungsrecht spezialisierte Kanzlei ECKERT wird das Verfahren der KJA Bonn mit einem erfahrenen Restrukturierungsteam rund um Partner Dr. Mark Boddenberg und Michael Schütte begleiten. „Das sogenannte Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung unterliegt strengen Anforderungen: Die freiwillige Antragstellung ist nur möglich, solange gute Chancen für die Sanierung des Unternehmens bestehen,“ so Dr. Mark Boddenberg. 

Michael Schütte ergänzt: „Die KJA Bonn hat früh reagiert und sich dadurch breite Handlungsmöglichkeiten gesichert. Die Geschäftsführung kann damit weiter eigenverantwortlich agieren und ihre Einrichtungen bei laufendem Betrieb analysieren und sanieren.“

Wie mögliche Lösungsansätze aussehen können, wird ein Sanierungskonzept zeigen, das in den kommenden Wochen von der Geschäftsführung in Zusammenarbeit mit den Restrukturierungsexperten ausgearbeitet wird. 

Die Mitarbeitenden wurden heute im Rahmen einer Mitarbeiterversammlung persönlich informiert.

Medienkontakt

Fragen zum Thema bitte an:

Katholische Jugendagentur Bonn gGmbH
Anna-Lena Simons
Leitung Stabsstelle Kommunikation & Fundraising

anna-lena.simons@kja-bonn.de
0228 926 527-709
0176 126 527 06

CONSILIUM Rechtskommunikation GmbH
RA Martin Wohlrabe

wohlrabe@consilium.media
030 - 20 912 970

Über ECKERT Rechtsanwälte

ECKERT Rechtsanwälte mit Hauptsitz in Hannover gehört zu den führenden deutschen Restrukturierungs- und Insolvenzkanzleien. Die Spezialisten der Sozietät sind sowohl beratend auf Unternehmensseite als auch als Insolvenzverwalter, Sachwalter und Zwangsverwalter tätig. Besondere Expertise besteht zudem bei der Sanierung von Krankenhausträgern. Dazu zählen die Imland Kliniken, REGIOMED-KLINIKEN GmbH, Evangelische Stadtmission Heidelberg e.V., Franziskanerbrüder vom Heiligen Kreuz e.V. „DRK gem. Krankenhausgesellschaft Thüringen Brandenburg“, „ViaSalus“, die Klinikgruppe Josef-Hospital in Delmenhorst „DRK gem. Krankenhausgesellschaft Süd-West“, das Krankenhaus Spremberg, die Kreisklinik Groß Gerau, die Burgenland Kliniken sowie die Paracelsus-Klinikgruppe, mit mehreren Einzelgesellschaften und 24 Klinikstandorten eine der größten Konzerninsolvenzen der letzten Jahre. Die Kanzlei beschäftigt 148 Mitarbeiter an 17 Standorten, davon sind 41 Berufsträger.