- Geschäftsbetrieb der Katholischen Jugendagentur Bonn (KJA Bonn) läuft regulär weiter
- Zahlung der Löhne und Gehälter im Schutzschirmverfahren gesichert
- Strategische Sanierungsmaßnahmen sollen KJA Bonn zukunftsfähig aufstellen
Die Katholische Jugendagentur Bonn gGmbH hat heute beim zuständigen Amtsgericht Bonn einen Antrag auf Durchführung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Das Verfahren hat zum Ziel, die KJA Bonn bei laufendem Betrieb wirtschaftlich neu auszurichten und nachhaltige Lösungsansätze zu finden, von denen die Zivilgesellschaft und insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Menschen profitieren können.
Geschäftsführer Rainer Braun-Paffhausen kommentiert die Entscheidung: „Die Antragstellung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur wirtschaftlichen Stabilisierung unserer KJA Bonn. Das Wohlbefinden unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die qualitativ hochwertige und fürsorgliche Betreuung der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen hat für uns oberste Priorität. Um zukunftsfähig zu bleiben, müssen wir uns neu sortieren und weiterentwickeln. Ich bin zuversichtlich, dass uns das Schutzschirmverfahren dafür den bestmöglichen Rahmen bietet.“
Aufsichtsratsvorsitzender Sven Riedel unterstützt den Schritt in das Schutzschirmverfahren und betont: „Als gemeinnützige Organisation obliegt uns ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag, den wir auch weiterhin gewissenhaft erfüllen möchten. Ich stehe hinter dieser Maßnahme, ganz im Interesse der jungen Menschen, die sich auf unsere Einrichtungen verlassen.“
Der Antrag ist notwendig geworden, da die KJA Bonn - wie viele Organisationen im sozialen Bereich - bei teilweise gleichbleibender Finanzierung durch die Kommunen sowie unveränderter Finanzierungsstruktur von Land und Bund mit gestiegenen Kosten konfrontiert ist. Die Restrukturierung der Einrichtungen soll ermöglichen, einen unter diesen Rahmenbedingungen wirtschaftlich tragfähigen Betrieb zu führen. Die Einleitung eines Schutzschirmverfahrens hat keine Auswirkungen auf den laufenden Geschäftsbetrieb. Die Kinder- und Jugendbetreuung läuft zunächst unverändert weiter und auch die Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden sind durch die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des vorläufigen Verfahrens gesichert. Das ermöglicht dem Unternehmen die Bildung von Rücklagen und ist ein wichtiger Schritt im Sanierungsprozess.
Die auf Insolvenz- und Sanierungsrecht spezialisierte Kanzlei ECKERT wird das Verfahren der KJA Bonn mit einem erfahrenen Restrukturierungsteam rund um Partner Dr. Mark Boddenberg und Michael Schütte begleiten. „Das sogenannte Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung unterliegt strengen Anforderungen: Die freiwillige Antragstellung ist nur möglich, solange gute Chancen für die Sanierung des Unternehmens bestehen,“ so Dr. Mark Boddenberg.
Michael Schütte ergänzt: „Die KJA Bonn hat früh reagiert und sich dadurch breite Handlungsmöglichkeiten gesichert. Die Geschäftsführung kann damit weiter eigenverantwortlich agieren und ihre Einrichtungen bei laufendem Betrieb analysieren und sanieren.“
Wie mögliche Lösungsansätze aussehen können, wird ein Sanierungskonzept zeigen, das in den kommenden Wochen von der Geschäftsführung in Zusammenarbeit mit den Restrukturierungsexperten ausgearbeitet wird.
Die Mitarbeitenden wurden heute im Rahmen einer Mitarbeiterversammlung persönlich informiert.