Hausschuhe und Ersatzkleidung
Wie in der Schule auch, nutzen die Kinder in den Gruppenräume Hausschuhe. Es empfiehlt sich regelmäßig zu überprüfen, ob die Hausschuhe noch passen. Außerdem ist es sinnvoll, ihrem Kind einen Satz Ersatzkleidung zur Verfügung zu stellen, damit diese im Bedarfsfall unkompliziert getauscht werden kann. Beschriften Sie bitte alle Sachen mit dem vollen Namen Ihres Kindes, so kann sie im Zweifel eindeutig zugeordnet werden.
Eigenes Spielzeug
Wir haben freitags einen Spielzeugtag, an dem Kinder ihr eigenes Spielzeug in die OGS mitbringen dürfen. Ihr Kind ist für das mitgebrachte Spielzeug selbst verantwortlich. An allen anderen Tagen bitten wir Sie, darauf zu achten, dass das eigene Spielzeug zuhause bleibt. In der OGS sind Sammelkartenspiele, wie Pokémon-Karten, verboten.
Krankmeldung und veränderte Abholzeiten
Über Krankmeldungen und veränderte Abholzeiten können Sie uns auf verschiedenen Wegen informieren. Zum einen über das Diensttelefon der Gruppenleitung Ihres Kindes. Hier können Sie außerhalb der Betreuungszeiten auf die Mailbox sprechen. Diese wird zu Dienstbeginn von der jeweiligen Gruppenleitung abgehört. Sollte die Gruppenleitung nicht im Dienst sein, wird der Anruf auf den Anschluss der Einrichtung weitergeleitet. Wir bitten darum keine SMS oder sonstigen Nachrichten zu schreiben, da diese nicht weitergeleitet werden können. Alternativ können Sie uns auch unter der Festnetznummer der Einrichtung erreichen (0228 64 84 104).
Falls Sie lieber eine E-Mail schreiben möchten, können Sie dies auf die Adresse oedekoven@kja-bonn.de machen. Auf diese Adresse hat die Einrichtungsleitung und die stellvertretene Einrichtungsleitung Zugriff und leitet die Nachricht in die entsprechende Gruppe weiter.
Sondervereinbarung
Sollte ihr Kind regelmäßig an einzelnen Tagen die OGS nicht besuchen oder vor 15 Uhr abgeholt werden, muss eine Sondervereinbarung für diese Tage in einen bestimmten Zeitraum (maximal ein Schulhalbjahr) geschlossen werden. Hierfür machen Sie bitte einen Termin mit der pädagogischen Leitung.
Verträge und Kündigungen
Der Betreuungsvertrag wird zwischen der Gemeinde Alfter und den Erziehungsberechtigten geschlossen. Der Betreuungsvertrag wird automatisch verlängert, wenn sie diesen nicht bis zum 28.02. des laufenden Schuljahres kündigen. Diese Kündigung muss schriftlich bei der Gemeinde Alfter erfolgen. Eine Kündigung während des laufenden Schuljahres ist nur aus wichtigen Gründen möglich.
Einwilligung zur Verwendung von Fotos
Die Erstellung und Verwendung von Fotos ist ein sensibles Thema. Neben einer lebendigen Öffentlichkeitsarbeit sind Fotos auch Teil unserer pädagogischen Arbeit und stellen Erinnerungsgüter dar. Damit wir Fotos erstellen und verwenden können, braucht es jedes Schuljahr ihre Einverständniserklärung. Diese Einwilligung zur Verwendung ist freiwillig.
Unser Träger arbeitet mit zwei Einwilligungen, die unterschiedliche Bereiche der Verwendung abdecken. Sie können auch nur eine Einwilligung unterschreiben. Mit der Einwilligung zur Verwendung von Fotos in den Einrichtungen kann die Verwendung von Fotos in Aushängen und Berichten, sowie in Fotogeschenken, Erinnerungsalben und ähnlichem und die Verwendung von Vorname, Geburtsdatum und Foto in Geburtstagskalendern erlaubt werden. Die andere Einwilligung erlaubt die Nutzung von Fotos, Videos und Audiostrecken im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der KJA Bonn gGmbH. Dazu gehört die mögliche Veröffentlichung in Printprodukten, Webseiten, Präsentationen und den Auftritten in den sozialen Medien. Eine Weiterleitung an Vertreter*innen von Presse sowie deren eigenständige Berichterstattung ist mit dieser zweiten Einwilligung ebenfalls nötig.