„Schulsozialarbeit umfasst sozialpädagogische Angebote (…), die jungen Menschen am Ort Schule zur Verfügung gestellt werden.” (§ 13a, SGB VIII)
Vom Jugendhilferecht ist sie der Jugendsozialarbeit unterstellt, und wird deshalb auch als schulbezogene Jugendsozialarbeit bezeichnet. Sie stellt eine intensive Verbindung zwischen Schule und Jugendhilfe dar. Schulsozialarbeit bietet unter Beteiligung von Schüler*innen, Eltern, Lehrkräften und Institutionen Unterstützung an. Hierbei sind die Aufgabenbereiche von Schule und Jugendhilfe eigenständig.
Zielgruppe der schulbezogenen Jugendsozialarbeit sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in verschiedenen Problemlagen. Die schulbezogene Jugendsozialarbeit kann Benachteiligung reduzieren und Bildungschancen verbessern und hat schulische, soziale und berufliche Integration zum Ziel. Die Stärkung der sozialen Kompetenzen durch verschiedene Angebote fördert die Kinder und Jugendlichen in ihrer persönlichen Entwicklung. Somit soll die Schulsozialarbeit eine verbesserte Teilhabe für alle ermöglichen, unabhängig vom individuellen Förderbedarf oder der finanziellen oder sozialen Lage.