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Häufig gestellte Fragen

Schule

Du hast Fragen an uns, die ein schulisches oder schulbegleitendes Angebot betreffen? Nachfolgend haben wir die wichtigsten Fragen aufgeführt und beantwortet. Natürlich kannst Du uns aber auch jederzeit kontaktieren und persönlich nachfragen. Wir helfen Dir in jedem Fall weiter. Nutze auch unser Kontaktformular am Seitenende. Deine Anfrage wird schnellstmöglich an die passende Ansprechperson weitergeleitet und bearbeitet. 

Offene Ganztagsschulen (OGS)

Es gibt mehrere Wege ein Kind für die OGS voranzumelden. Nutze hierzu entweder die Möglichkeit über unsere Website oder über die Stadt, Gemeinde oder Kommune. Sollte Dein Schulstandort in unseren Anmeldeformularen nicht zu finden sein, musst Du Dein Kind über die Stadt, Gemeinde oder Kommune anmelden.

Der Elternbeitrag für die Offenen Ganztagsschulen ist nach Einkommensgruppen gestaffelt und wird von der jeweiligen Stadt, Gemeinde oder Kommune erhoben. Die Staffelung der Einkommensgruppen ist von Region zu Region unterschiedlich. Hierzu besuchst Du am besten die Website Deiner Stadt, Gemeinde oder Kommune, um zu erfahren, wie Du eingruppiert wirst. 

Darüber hinaus können zusätzliche Kosten für die Ferienbetreuung seitens der Kommunen bzw. uns als OGS-Trägerin erhoben werden.

Aktuell: Nein!

Einen OGS-Anspruch wird es ab 2026 geben. Dann starten die Grundschüler*innen der ersten Klasse ihre Schullaufbahn mit dem Recht auf einen OGS-Platz. Kinder, die vor 2026 eingeschult werden, erwerben keinen Anspruch. Ab August 2029 soll dann jedes Grundschulkind Anspruch auf ganztägige Betreuung haben.

Mit der Anmeldung des Kindes an der Grundschule Deiner Wahl erfolgt auch die Voranmeldung zur Teilnahme an der OGS. Sollten mehr Anmeldungen eingehen als Plätze in der OGS zur Verfügung stehen, wird es entsprechend der kommunalen Regelungen zu einem Auswahlverfahren kommen. Die Vergabe der Betreuungsplätze durch den Träger der OGS erfolgt im Einvernehmen mit der Schule auf der Grundlage der kommunalen Aufnahmekriterien.

Die Platzvergabe erfolgt ab Frühjahr - frühestens nach der Schulplatzvergabe.

Personen, die Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, können über die jeweiligen Städte, Gemeinden oder Kommunen eine finanzielle Unterstützung, z. B. für das Mittagessen, beantragen.

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT), sofern die Familie nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, um die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben sowie Bildungsmittel zu bezahlen. Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind Leistungen, die in Deutschland im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder der Sozialhilfe hilfebedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zustehen. An manchen Schulstandorten können unsere Schulsozialarbeiter*innen bei der Antragsstellung unterstützen. 

Hinweis: Der Elternbeitrag für die Offenen Ganztagsschulen ist nach Einkommensgruppen gestaffelt und wird von der jeweiligen Stadt, Gemeinde oder Kommune erhoben.

Weiterführende Schulen/Sek I

Das Anmeldeverfahren ist von Schulstandort zu Schulstandort unterschiedlich und hängt von dem Modell der Schule ab. Manche Angebote sind anmeldepflichtig. Die Anmeldung erfolgt dann über unsere Website (siehe Voranmeldung). An Ganztagsschulen sind die Angebote Bestandteil des Unterrichts. Eine gesonderte Anmeldung erfolgt hier nicht. 

Die Kosten für das Nachmittagsangebot sind von dem jeweiligen Angebot an der Schule abhängig. Genauere Informationen erhältst Du auf den Seiten der jeweiligen Schulstandorte. 

Personen, die Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, können über die jeweiligen Städte, Gemeinden oder Kommunen eine finanzielle Unterstützung, z. B. für das Mittagessen, beantragen.

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT), sofern die Familie nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, um die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben sowie Bildungsmittel zu bezahlen. Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind Leistungen, die in Deutschland im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder der Sozialhilfe hilfebedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zustehen. An manchen Schulstandorten können unsere Schulsozialarbeiter*innen bei der Antragsstellung unterstützen.

Inklusionsassistenzen

Bei (drohender) seelischer Behinderung, vorliegender geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung des Kindes/Jugendlichen besteht ein Anspruch auf eine Inklusionsassistenz. In diesem Fall kann – am besten in Abstimmung mit der Schule – ein Antrag beim zuständigen Amt gestellt werden. Zuständige Ämter können Jugend- oder Sozialämter sein – dies hängt von der Stadt, Gemeinde oder Kommune ab, in der das betroffene Kind bzw. die/der betroffene Jugendliche wohnt.

Die Inklusionsassistenzen unterstützt bei der schulischen Teilhabe, indem sie nach vorab festgelegten Zielen bedarfsgerecht für das Kind/den Jugendlichen als Begleitung da ist. Dies geschieht durch:

  • Integration in die Klassengemeinschaft/Lern- oder OGS-Gruppe
  • Förderung der Selbstständigkeit
  • Motivation zur Mitarbeit
  • Stärkung des Selbstwertgefühls
  • Hilfe bei Konflikten und der Regulation von Emotionen
  • uvm.

Bei Fragen oder Unklarheiten zu einer Inklusionsassistenz stehen die Kolleg*innen aus dem Fachbereich Jugendhilfe und Schule zu Verfügung. 

Schulsozialarbeit

Unsere Schulsozialarbeitenden informieren und beraten bei Fragen zum Bildungs- und Teilhabepaket. 

Sie unterstützen Eltern z.B. beim Ausfüllen von Formularen und Anträgen, bei Fragen zur Erziehung und Förderung oder bei der Kontaktaufnahme mit anderen Fach- und Beratungsstellen.

Schüler*innen können sich u.a. bei Problemen in der Schule, bei Schwierigkeiten mit den Eltern oder bei der Suche nach Freizeitangeboten an unsere Schulsozialarbeitenden wenden.

Auch Lehrkräfte, Schule und OGS-Personal erfahren Unterstützung, z.B. durch Klassenbegleitungen, durch Einzelfallhilfe oder durch soziale Gruppenarbeit und Projekte in den Bereichen Gewaltprävention, Sport, Kultur und Freizeit.