Wer eine Gruppenleiterschulung oder eine religiöse Bildungsveranstaltung plant, kann Zuschüsse über den "kirchlichen Jugendplan" beantragen. Das gilt beispielsweise für die Durchführung von Übernachtungsveranstaltungen mit Kommunionkindern oder Firmanden; aber auch für Ministrantengruppen oder Kinder- und Jugendchöre.
Die Richtlinien des kirchlichen Jugendplans
Das Antragsformular zum kirchlichen Jugendplan
Wende Dich bei Fragen zu Zuschüssen gerne an Deine*n Ansprechpartner*in im Seelsorgebereich.
Für Ferienfreizeiten und Fahrten können über die Kreis und Kommunen unserer Region Zuschüsse beantragt werden:
Stadt Bonn
Kreis Euskirchen
Rhein-Sieg-Kreises
und seine Kommunen