Ein eigenes Schutzkonzept für die KJA Bonn einschließlich der rund 60 Einrichtungen gibt Sicherheit durch den ausgearbeiteten Verhaltenskodex, durch das Einfordern des Nachweises zur persönlichen Eignung von Mitarbeitenden (gemäß § 72 a SGB VIII), durch Schulungen der Mitarbeitenden, durch das Aufzeigen von Verfahrens- und Beschwerdewegen, durch Maßnahmen zur Stärkung und Partizipation von Kindern und Jugendlichen und durch Vorgaben zum Qualitätsmanagement.
Wir setzen uns leidenschaftlich für die Rechte und den Schutz von Kindern und Jugendlichen ein. In einer Welt, die sich ständig verändert, ist es von größter Bedeutung, dass wir als Gesellschaft aufmerksam sind und aktiv handeln, um die Sicherheit und das Wohlbefinden der jüngsten Mitglieder unserer Gemeinschaft zu gewährleisten.
Wir sind zum einen als katholische und zum anderen auch als freie Trägerin der Jugendhilfe verpflichtet, im Bereich Kinder- und Jugendschutz die Vorgaben des Sozialgesetzbuches (§ 8a) und auch die der Präventionsordnung des Erzbistums Köln umzusetzen. Ein eigener Leitfaden gibt den Mitarbeitenden Handlungssicherheit im Verdachtsfall auf eine Kindeswohlgefährdung.
Der Arbeitskreis Kinderschutz und Prävention kommt in regelmäßigen Abständen zusammen. Er kümmert sich um inhaltliche Fragen, Organisation und ist Ansprechpartner in allen Fragen rund um den Kinder- und Jugendschutz der uns anvertrauten jungen Menschen. Wünsche und aktuelle Themen der Mitarbeitenden werden gerne aufgegriffen. Die Mitglieder des Arbeitskreises bilden sich dazu kontinuierlich weiter.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt, vor Vernachlässigung und vor körperlicher und seelischer Gewalt gelingt nur, wenn Erwachsene sensibel und gestärkt durch gute Kenntnisse zum Thema agieren.
Alle hauptamtlichen Mitarbeitenden der KJA Bonn sowie auch Honorarkräfte müssen sich unmittelbar nach der Arbeitsvertrags- /Werkvertragsunterzeichnung zur nächstmöglichen Präventionsschulung anmelden und werden dort nach dem Curriculum gemäß der Präventionsordnung des Erzbistums Köln geschult. Ebenso werden diese Standards in den Gruppenleiterschulungen für die ehrenamtlich Tätigen integriert.
In den Schulungen geht es um professionelle und angemessene Nähe und Distanz. Der positive Blick auf Sexualität wird gefördert. Es wird umfangreich über die Formen der Kindeswohlgefährdung, speziell über sexualisierte Gewalt gegen Heranwachsende sowie über Täterstrategien und Straftatbestände informiert. Außerdem soll über eine Sensibilisierung zur Reflexion des eigenen Handelns gegenüber Heranwachsenden eine Kultur der Achtsamkeit etabliert bzw. weiterentwickelt werden. Es geht um die Haltung der Mitarbeitenden, um Wissensvermittlung und um den institutionellen Rahmen. Ein weiterer Baustein sind die Verfahrenswege im Verdachtsfall, die jedem Mitarbeitenden Sicherheit geben und Handlungswege aufzeigen.
Verpflichtend für alle (neuen)
- pädagogischen Mitarbeitenden
- Honorarkräfte
- Kursleitungen
- AG-Leitungen o.ä.
- ehrenamtlich Mitarbeitende (ausgenommen Messdiener-/Jugendgruppenleitungen)
Hinweis: Aus Kapazitätsgründen können die Schulungen leider nur für Mitarbeitende der KJA Bonn und für von KJA Bonn beauftragte Honorarkräfte bzw. selbständige/freiberufliche Tätige stattfinden.
Die Vertiefungsschulung dient der Auffrischung der Präventionsschulung. Die Vertiefungsschulung muss fünf Jahre nach der Präventionsschulung von allen Mitarbeitenden besucht werden. Erst nach weiteren fünf Jahren muss dann wieder an einer Vertiefungsschulung teilgenommen werden.
Die Vertiefungsschulung ist ebenso für alle Übungsleiter*innen und Honorarkräfte verpflichtend, deren Präventionsschulung fünf Jahre oder länger her ist. Dies ist unabhängig davon, ob sie durchgängig oder immer mal wieder für uns gearbeitet haben. Ausschlaggebend für die verpflichtende Teilnahme an der Vertiefungsschulung ist das Jahr, in dem die Präventionsschulung gemacht wurde.
Hinweis: Aus Kapazitätsgründen können die Schulungen leider nur für Mitarbeitende der KJA Bonn und für von KJA Bonn beauftragte Honorarkräfte bzw. selbständige/freiberufliche Tätige stattfinden.
Einrichtungsleitungen und Mitarbeitende mit Personalverantwortung nehmen zusätzlich an einer „Intensivschulung“ teil. Das Thema „Sexuelle Bildung“ wird in dieser Schulung nochmals aufgegriffen und ausführlicher behandelt. Zudem werden den Einrichtungsleitungen praktische Tipps zum Umgang mit dem Verhaltenskodex und zur mündlichen Belehrung gegeben.
Hinweis: Aus Kapazitätsgründen können die Schulungen leider nur für Mitarbeitende der KJA Bonn und für von KJA Bonn beauftragte Honorarkräfte bzw. selbständig/freiberuflich Tätige stattfinden.
Als weiteren Standard hat der Arbeitskreis ein zusätzliches Modul erarbeitet. Er erstellt einmal im Jahr eine Handreichung für Einrichtungsleitungen, die jeweils ein Thema der Präventionsschulung aufgreift und aufbereitet. Mit dieser Handreichung sind die Einrichtungsleitungen aufgefordert im ersten Quartal jeden Jahres eine Teamsitzung zu dem vorgegebenen Thema abzuhalten oder ein gerade vor Ort anstehendes eigenes Thema zu behandelt. Alle Mitarbeitenden unterschreiben die Teilnahme an dieser Teamsitzung.
Der Verhaltenskodex gemäß § 6 der Präventionsordnung legt verbindliche Verhaltensregeln für ein adäquates Nähe-Distanz-Verhältnis, für einen respektvollen Umgang und für eine offene Kommunikationskultur fest. Mit seiner Unterschrift in der jeweiligen Einrichtung erkennen alle Mitarbeitenden die verbindlichen Regeln des Verhaltenskodex an.
Regelmäßig gibt es einen Newsletter mit aktuellen Themen und Angeboten, der über inhaltliche Änderungen informiert und Möglichkeiten anbietet das Thema Prävention in Teams aufrecht zu erhalten.